Investförderung Land Salzburg

Diese Förderung ist als Alternative zur Förderung in der Ländlichen Entwicklung konzipiert und zielt vor allem darauf ab, kleinere Investitionsprojekte bis € 60.000,– Investitionssumme (netto) schnell und unbürokratisch abzuwickeln.

Landesrat Schwaiger dazu: “Der Antrag umfasst lediglich vier Seiten, die Abrechnung erfolgt bei baulichen Maßnahmen nach Pauschalkostensätzen. In Summe entsteht so für Landwirte und Verwaltung erheblich weniger Aufwand, der vor allem bei kleineren Projekten oft nicht mehr in richtiger Relation gestanden ist. Ich will, dass nicht nur von Bürokratieabbau geredet wird, sondern dieser auch umgesetzt wird. Mit einer Landesförderung haben wir es selbst in der Hand, einfache Rahmenbedingungen zu schaffen und einfache Regeln waren auch die wichtigste Vorgabe für diese neue Förderung.”

Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung sind:

Förderungsgegenstand:

  • Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude (Stallbauten, Heuberge- und Futterlagerräume, Freiauslaufflächen, Milchkammern, Funktions- und Wirtschaftsräume im Bereich der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte) einschließlich der funktionell notwendigen und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen (Milch- und Melktechnik, stationäre Fütterungsanlagen, Hängedrehkräne, Heubelüftungs- und Heutrocknungsanlagen) sowie Investitionen in Mobilkräne. Ausgenommen von der Förderung sind bauliche Investitionen in die Anbindehaltung.
  • Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten
  • Bauliche Investitionen im Bereich der Almwirtschaft (Almhütten bis 50m², Almställe, Viehunterstände sowie Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung) inklusive der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen
  • Investitionen in den Obst- und Gartenbau


    Art und Ausmaß der Förderung:

    Die Mindestinvestitionssumme beträgt für alle Investitionen 10.000,- Euro netto.
    Die maximal anrechenbaren Kosten betragen 60.000,- Euro netto je Betrieb
  • 30% für Investitionen in besonders tierfreundliche Stallbauten, Investitionen in die Direktvermarktung sowie für Investitionen in die Almwirtschaft
  • 25% für alle übrigen Investitionen
    Die Abrechnung der Kosten erfolgt bei technischen Anlagen und Geräten nach tatsächlich getätigten Ausgaben (Vorlage Originalrechnungen) und bei baulichen Maßnahmen mittels der Pauschalkostenrichtsätze.
    Nähere Informationen erhalten Sie beim Wirtschaftsberater bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer.
    Aus <http://www.sbg-bauernbund.at/schwaiger-neue-investitionsforderung-des-landes-startet-mit-16-janner-2017/>


    Update: Dezember 2020
    Die Landesförderung können auch Betriebe beantragen, die diese schon einmal genutzt haben.
  • Außerdem ist diese jetzt auch zusätzlich zur LE-Investförderung kombinierbar. Und wird von dieser nicht abgezogen.
  • Achtung: Die Maßnahmen müssen bis Ende 2021 mit der BBK abgerechnet sein.!
    Und Fertiggestellt.

(keine Gewähr für die Angaben von meiner Seite – Infos bei der BBK -Salzburg)